Vererben

Sie können die Stiftung Begegnung auch unterstützen, indem Sie sie in Ihrem Testament berücksichtigen. Diese Zuwendung ist von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie selbst erben oder beschenkt werden, können Sie das Erbe / die Schenkung oder Anteile davon innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuerpflicht der Stiftung Begegnung zuwenden; die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erlischt dann rückwirkend.

Erbschaften können unter dem Namen des Erblassers oder der Erblasserin als Stiftungsfonds geführt und einem bestimmten Zweck im Rahmen der Stiftungssatzung gewidmet werden. Weitere Details können zwischen Stiftung und Erblasser vereinbart werden.

Konto der Stiftung Begegnung

Sparkasse Gütersloh, IBAN: DE82 4785 0065 0000 0588 93,
BIC: WELADED1GTL, BLZ 478 500 65, Konto-Nr. 58893

Für alle der Stiftung BEGEGNUNG zugewendeten Mittel stellen wir eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung aus. Geben Sie dazu bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift bei der Überweisung an.

 


Rufen Sie uns an!
Wenn Sie spenden, stiften oder vererben möchten, beraten wir Sie gerne persönlich.

Marita Kappler, Fon: 05241/470851, e-mail: info@stiftungbegegnung.de

Pfarrer Martin Liebschwager, Ev.luth. Kirchengemeinde Harsewinkel, Fon: 05247/2130, e-mail: liebschwager@kirche-hsw.de

Weitere Informationen zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten mit Beispielrechnungen

 

www.stiftungen.org