Mit (Zu)Stiftungen in das Grundstockvermögen der Stiftung Begegnung lassen Sie Ihre Werte wie Bargeld, Wertpapiere, Immobilien oder Grundstücke langfristig arbeiten. Durch die Erhöhung des Stiftungskapitals erhöhen sich die jährlichen Erträge der Stiftung, mit denen Projekte finanziert und langfristig abgesichert werden können.
Zustiftungen können unter dem Namen des Zustifters oder der Zustifterin geführt und einem bestimmten Zweck im Rahmen der Stiftungssatzung gewidmet werden. Dieser sogenannte Stiftungsfonds als besondere Form der Zustiftung kann zu Lebzeiten oder testamentarisch weiter aufgestockt werden. Weitere Details können zwischen Stiftung und Zustifter vereinbart werden.
Nach § 10b Abs. 1a EStG können Zustiftungen an eine gemeinnützige Stiftung in Höhe von bis zu einer Million Euro im Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden. Ein Vortrag über 10 Jahre hinaus ist möglich.
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spenden gelten zusätzlich.
Sparkasse Gütersloh, IBAN: DE82 4785 0065 0000 0588 93,
BIC: WELADED1GTL, BLZ 478 500 65, Konto-Nr. 58893
Für alle der Stiftung BEGEGNUNG zugewendeten Mittel stellen wir eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung aus. Geben Sie dazu bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift bei der Überweisung an.
Rufen Sie uns an!
Wenn Sie spenden, stiften oder vererben möchten, beraten wir Sie gerne persönlich.
Marita Kappler, Fon: 05241/470851, e-mail: info@stiftungbegegnung.de
Pfarrer Martin Liebschwager, Ev.luth. Kirchengemeinde Harsewinkel, Fon: 05247/2130, e-mail: liebschwager@kirche-hsw.de